Der Verband beeidigter Gerichtsdolmetscher und Rechtsübersetzer Sloweniens veranstaltete am Freitag, dem 12. April 2013 in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Maribor das Kolloquium Recht und Sprache. Es handelt sich die zweite Veranstaltung im Rahmen den Veranstaltungszyklus Aspekte des juristischen Übersetzen.
Das zentrale Thema des Kolloquiums waren das Verstehen und das Übersetzen von Rechtstexten mit besonderen Nachdruck auf der deutschen Sprache. Insgesamt acht slowenische und auslandische Redner sprachen vor gut dreißig Verbandsmitgliedern Interessierten.
Projektpartner des Kolloquiums war das Österreichische Kulturforum Ljubljana. Seine Exzellenz Dr. Clemens Koja, Botschafter der Republik Österreich in Slowenien betonte die Rolle, die das Recht und die Sprache in der modernen Gesellschaft einnehmen.
Zum entsprechenden Rechtsverständnis bedarf man sowohl an theoretischen Grundlagen wie auch an praktischen Beispielen. Das Programm wurde aus diesem Grund in zwei Sektionen geteilt. In der Vormittagssektion wurden theoretische Grundlagen dargeboten, während in der Nachmittagssektion fachterminologisches Wissen und praktische Beispiele angeboten wurden.
Eine methodologische Einführung in Recht und Sprache bereitete der Schweizer Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät Universität Bern, Dr. iur habil. MAES Christoph Lüscher (Zürich) mit der Vorlesung Zu den so genannten Vorbedingungen von Textverstehen vor.
Der Professor für Rechtsgeschichte und interimistische Institutsleiter des Instituts für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz Em.Univ.-Prof. Dr. iur. Dr.h.c. Gernot Kocher stellte den Anwesenden die Geschichte der Sprache im Recht vor.
Universitätsprofessor und ehemaliger Vorstand des Instituts für Rechts- und Verfassungsgeschichte sowie Dritter Präsident des Nationalrates (1996-1999), Em. o. Univ.-Prof. MMag Dr. Wilhelm Brauneder sprach in seiner Vorlesung von der Sprachenvielfalt im Parlament Österreichs.
Im Nachmittagsteil wurden praktische Fragen und Rechtsvorschriften für Gerichtsdolmetscher erörtert.Mojca Prus, Juristin beim Justizministerium der Republik Slowenien stellte die Gerichtsdolmetscherordnung im Lichte der jüngsten Gesetzesänderungen vor und erteilte Stellungsnahmen der zuständigen Ministerien wie zum Beispiel die Änderung der Dolmetschersprache, die Zuständigkeiten des Ministers im Falle von Unterlassung von gewissenhaftem Handeln des Gerichtsdolmetschers, Vorbereitungs- und Weiterbildungsseminare, der Verlust bzw. die Enteignung des Gerichtsdolmetschersiegels oder des Gerichtsdolmetscherausweises, die Erstattung von Nebenkosten (wie Fahrtkosten) oder Tagespauschalen, die Folgen des neuen Gesetzes über den Ausgleich von öffentlichen Finanzen (ZUJF) in Gerichtsverhandlungen, an denen auch der Gerichtsdolmetscher beteiligt ist, Veröffentlichungen im Amtsblatt der Republik Slowenien, Vergütungen und Sonstiges. Alle Unterlagen sind im Menü Rechtsvorschriften einzusehen.
Universitätsprofessor dr. Borut Holcman, Mitveranstalter des Kolloquiums, Hochschullehrer und Vorstand des Institutes für Philosophie, Geschichte und Ikonographie des Rechts der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Universität Maribor bereitete eine Vorlesung mit dem Titel Das Lehren und Lernen von Fremdsprachen ist schädlich (Friedrich Nietzsche) vor. Bereits in der Eröffnungsrede zum Kolloquium wies er auf die schicksalhafte Verbundenheit des Rechts mit der Sprache hin, daher auch der Titel des Kolloquiums.
Der Kreisrichter und Lehrbeauftragte Dozent dr. Andrej Ekart sprach über Unterschiede in der Übersetzung bezüglich des Begriffes Entscheidung und wies dabei auf die Verordnung (EG) des Rates 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen hin.
In einer Videokonferenz schaltete sich aus Kalifornien in die Konferenz die in den USA lebende slowenische Übersetzerin und Gerichtsdolmetscherin Verena Gale, MA zu uns. Sie sprach über die Arbeit und die Zertifizierung zum Gerichtsdolmetscher in den USA.
Das Kolloquium wurde mit einer einer Präsentation der Vorsitzenden des Verbandes mag. Viktorija Osolnik Kunc abgeschlossen, die vom Übersetzen von Schulzeugnissen und Diplomurkunden sowie den zahlreichen Fehlern sprach, die auch Übersetzern und Gerichtsdolmetschern häufig wegen mangelnder Kenntnisse der Schulsysteme in Slowenien, Österreich, Deutschland und der Schweiz unterlaufen.
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